I. Geltungsbereich

Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

II. Vertragsschluss, Allgemeines

Die Reparaturbedingungen gelten für alle Leistungen, die PC-SERVICEPARTNER im Inhouse-Geschäft durchführt. Für Handelsgeschäfte und sonstige Dienstleistungen gelten die AGB von PC-SERVICEPARTNER. Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Reparatur maßgebend. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von PC-SERVICEPARTNER.

III. Leistungsumfang

Die in der PC-SERVICEPARTNER Preisliste aufgeführten Reparaturpauschalen beinhalten die Instandsetzung (Arbeitszeit, Ersatzteile), die Reinigung, den Funktionstest und die Gewährleistung. Nicht enthalten sind: der Austausch kompletter nicht reparabler Baugruppen (Systemboards, Scanner, Stromversorgungen), Druckköpfe, Bildröhren, Gehäuseteile sowie Verbrauchs- und Verschleißmaterial. Alle zur Reparatur gegebenen Geräte müssen sich in reparaturfähigem (vollständig und unbeschädigt) Zustand befinden.

IV. Nicht durchführbare Reparatur

Kann eine Reparatur aus von PC-SERVICEPARTNER nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt oder abgeschlossen werden, ist PC-SERVICEPARTNER berechtigt, den entstandenen und belegbaren Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) in Form einer Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Gründe sind insbesondere: der beanstandete Fehler tritt bei der Inspektion nicht auf; Ersatzteile sind nicht zu beschaffen; Teile sind so beschädigt, dass eine Reparatur nicht möglich ist; der Kunde versäumt schuldhaft den vereinbarten Termin; der Vertrag wird während der Durchführung gekündigt.

V. Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag wird erstellt, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht und dafür einen Auftrag erteilt oder wenn Ersatzteile und Komponenten notwendig sind, die nicht durch die Reparaturpauschale abgedeckt sind. Wird ein Kostenvoranschlag vom Kunden abgelehnt, wird der für die Fehleranalyse entstandene Arbeitsaufwand als Bearbeitungsgebühr berechnet.

VI. Preis und Zahlung

Maßgeblich für die Berechnung der Reparatur ist die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige PC-SERVICEPARTNER Preisliste. Alle Preise verstehen sich in Euro; die Mehrwertsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich berechnet. Die Zahlung ist bei Abnahme und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung innerhalb von zehn Tagen rein netto zu leisten. Neukunden werden nur per Vorkasse/Nachnahme beliefert.

VII. Transport und Versicherung

Für eingesandte, überbrachte oder abgeholte Geräte geht die Gefahr auf PC-SERVICEPARTNER über, sobald diese bei PC-SERVICEPARTNER angeliefert werden. Bei Abholung oder Rückgabe geht die Gefahr mit Aushändigung an den Kunden über. Wird PC-SERVICEPARTNER mit der Abholung beauftragt, ist der Reparaturgegenstand mit maximal 2.000 € gegen Transportschäden versichert.

VIII. Reparaturfrist

Die Angaben über Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind daher nicht verbindlich. Die Durchlaufzeit für Pauschalreparaturen beträgt in der Regel fünf Arbeitstage ab Wareneingang bzw. ab Genehmigung des Kostenvoranschlages und kann sich verlängern, wenn notwendige Ersatzteile nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.

IX. Pfandrecht

PC-SERVICEPARTNER steht wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistung ein vertragliches Pfandrecht an den Geräten zu, die im Rahmen des Auftrages in den Besitz von PC-SERVICEPARTNER gelangt sind.

X. Gewährleistung und Haftung

PC-SERVICEPARTNER gewährleistet auf die einwandfrei durchgeführte Reparatur sechs Monate lang. Mängel werden unentgeltlich am betroffenen Gerät nachgebessert, wenn und soweit sie von PC-SERVICEPARTNER zu vertreten sind. Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die im Rahmen der Reparatur behobene Fehlfunktion und beginnt mit dem Datum der Rechnungsstellung.

XI. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht des Hauptsitzes von PC-SERVICEPARTNER zuständig. PC-SERVICEPARTNER kann auch das für den Kunden zuständige Gericht anrufen.